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EINKOMMENSTEUER

Steuerwissen für Steuerrechts-Experten

SEMINAR-AUSWAHL

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EINKOMMENSTEUER

Allgemein

Die Einkommensteuer in Deutschland (Abkürzung: ESt) ist eine Gemeinschaftsteuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.  Rechtsgrundlage für die Berechnung und Erhebung der Einkommensteuer ist – neben weiteren Gesetzen – das Einkommensteuergesetz (EStG).

Der Einkommensteuertarif regelt die Berechnungsvorschriften. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Das Einkommenssteueraufkommen entspricht knapp einem Drittel der gesamten Steuereinnahmen Deutschlands. Erhebungsformen der Einkommensteuer sind die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer, die Bauabzugsteuer und die Aufsichtsratsteuer. Sie werden auch als Quellensteuern bezeichnet, da sie direkt an der Quelle abgezogen werden.

Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer dient seit 2009 als bestimmte Anwendung der Kapitalertragsteuer. Nach dem Welteinkommensprinzip sind die in Deutschland Steuerpflichtigen mit ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig. Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, weil Steuerschuldner und Steuerträger identisch sind. Sie ist eine Gemeinschaftssteuer, da sie Bund, Ländern und Gemeinden zusteht. Zudem ist sie eine Personensteuer, eine Subjektsteuer (anders als die Gewerbesteuer, die das Objekt Gewerbebetrieb besteuert) und eine Ertragsteuer.

Einkommensteuergesetz

Rechtsgrundlagen sind das Einkommensteuergesetz (EStG) und die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV). Aber auch andere Steuergesetze wie zum Beispiel das Außensteuergesetz (AStG) oder das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) enthalten materiell-rechtliche Regelungen für die Einkommensbesteuerung. Um eine einheitliche Anwendung des Einkommensteuerrechts durch die Finanzverwaltung zu gewährleisten, wurden von der Bundesregierung Einkommensteuerrichtlinien erlassen (EStR), die allerdings nur die Finanzverwaltung, nicht jedoch die Finanzgerichte oder den Steuerpflichtigen binden. Ergänzend werden regelmäßig Erlasse vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht, in denen spezielle Fragen zur Rechtsanwendung geklärt werden.

Veranlagung

Die Veranlagung zur Einkommensteuer erfolgt in der Regel auf Grund der vom Steuerpflichtigen eingereichten Einkommensteuererklärung. Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich aus den steuergesetzlichen Regelungen (§ 56 EStDV und § 46 Abs. 2 EStG). Weiterhin kann die Finanzbehörde den Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern (§ 149 Abs. 1 AO).

Der Steuerpflichtige wird durch den Einkommensteuerbescheid (Verwaltungsakt) über die für den Veranlagungszeitraum festgesetzte Steuer unterrichtet. Regelmäßig erfolgt mit der Festsetzung der Einkommensteuer auch die Festsetzung der Kirchensteuer, des Solidaritätszuschlags und ggf. der Arbeitnehmersparzulage.