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BETRIEBSPRÜFUNG

Steuerwissen für Steuerrechts-Experten

SEMINAR-AUSWAHL

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BETRIEBSPRÜFUNG

Allgemein

Per Definition handelt es sich bei der Betriebsprüfung um eine Kontrolle, die vom Finanzamt im Außendienst durchgeführt wird und der Überprüfung der Buchführung steuerzahlender Personen und Firmen dient. Die Betriebsprüfung kommt hauptsächlich in Unternehmen sowie bei Freiberuflern und Selbstständigen zum Einsatz, in Ausnahmefällen auch bei Privatpersonen. Ziel ist die Bewertung der Verhältnisse des Steuerpflichtigen. Dabei unterliegt die Betriebsprüfung strengen Richtlinien, denn sie stellt einen schweren Eingriff in die Rechte der zu prüfenden Person dar.

Welche Unternehmen vom Finanzamt geprüft werden, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Der gewichtigste Faktor für die Wahrscheinlichkeit (bzw. Häufigkeit) einer Betriebsprüfung sind jedoch die Größenklassen von Unternehmen. Wird ein Unternehmen im Finanzamt als Großbetrieb eingestuft, finden Außenprüfungen meist regelmäßig statt.

Ablauf

Sachbearbeiter des Finanzamtes prüfen, welches Unternehmen für eine Betriebsprüfung infrage kommt. Hierfür muss ein konkreter Verdacht bestehen, der die Außenprüfung rechtfertigt. Eine Auffälligkeit in einem Jahr führt i. d. R. nicht gleich zu einer Prüfung. Häufen sich diese jedoch, ist Vorsicht geboten. Hierzu zählen vor allem Unstimmigkeiten bei Umsatz, Gewinn und Kosten. Wichtig ist auch, ob diese Zahlen zu den Vorjahreswerten passen und zu den Richtwerten für Betriebe der gleichen Größe und Branche. Hohe Nachzahlungen bei vergangenen Betriebsprüfungen sowie ein Zuwachs des Vermögens ohne die erforderlichen Einnahmen oder starke Umsatzschwankungen ohne Grund lassen Sachbearbeiter aufhorchen.

Checklisten

Diese Unterlagen sind für die Betriebsprüfung relevant:

  • Inventuren
  • Aufzeichnung zum Wareneingang und -ausgang (soweit erforderlich)
  • Handelsbücher und Aufzeichnungen
  • Buchungsbelege
  • Kassenbücher / Kassenberichte
  • Jahresabschlüsse
  • Interne Arbeitsanweisungen
  • Sonstige Organisationsunterlagen
  • Für die Besteuerung relevante Geschäftsbriefe
  • Summen- und Saldenliste (Sach- und Personenkonten)
  • Umbuchungsliste und ggf. Hauptabschlussübersicht
  • Sachkonten
  • Personenkonten
  • Journale
  • Übersicht zum Anlagevermögen (Anlagekartei, AfA-Listen)
  • Wertermittlung zu den Bilanzposten
  • Lohnkonten
  • Umsatzverprobungen
  • Gesellschaftsverträge
  • Gesellschafterbeschlüsse
  • Kaufverträge über Grundstücke / Beteiligungen
  • Nachträgliche Änderungen von Verträgen